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11. Tagung der 48. Synode

Posted on 27. Juni 201927. Juni 2019 by webmaster

Die folgende Schilderung der 11. Tagung der 48. Synode (23.-25.05.2019) beschränkt sich auf die Themen der Synode, die für uns Studierende relevant sind. Außerdem ist er nicht ausschließlich ein Bericht der Ereignisse, sondern enthält auch teilweise meine subjektiven Eindrücke von der Tagung und persönliche Wertungen. Einen objektiven und vollständigen Bericht zu dieser Synodentagung lässt sich bei Interesse auf der Internetseite der Landeskirche nachlesen:

https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1148-synode.html

Jahresthema 2019

„Über den Jordan gehen – Erkundungsgänge ins Land der Verheißung“ – so heißt das diesjährige Jahresthema der Synode. Das Thema scheint besonders deshalb interessant, da wegen der nötigen Sparmaßnahmen der Kirche in den kommenden Jahren Umstrukturierungen nötig sind. Die Synode möchte sich aber weiterhin auch inhaltlich-theologisch den Veränderungen ihrer Kirche annehmen und hat sich dafür einen ganzen Nachmittag während der Sitzungstage Zeit genommen, was in dem straffen Zeitplan des Gremiums immer wieder ein starkes Signal ist. Die Synodalen näherten sich dem Thema zuerst in einem Vortrag von dem Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut für kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dr. Steffen Schramm. Dieser machte besonders Mut für Erkundungsgänge, Visionen zu entwickeln und die geforderten Veränderungen als Chance zu begreifen. Danach konnten die Synodalen in unterschiedlichen Kleingruppen Gemeindebilder in der Bibel kennenlernen und sich davon anregen lassen für die Entwicklung heutiger Strukturen in der oldenburgischen Kirche.

Rahmenpfarrstellenplan

Wie bereits durchgeklungen ist, bleiben die Sparmaßnahmen eines der wichtigsten Aufgabenfelder der Synode in der nächsten Zeit. Auch dieses Mal wurde über den sogenannten Rahmenpfarrstellplan (also die Verteilung von Pfarrstellen in der oldenburgischen Kirche bis 2030; weitere Erläuterungen finden sich auch in den vorhergegangenen Berichten) abgestimmt. Ab dem 1.7.2019 tritt nun das Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz in Kraft. In diesem sind die grundsätzlichen Zielgrößen und Zuständigkeitsbereiche zur Umstrukturierung der Pfarrstellen formuliert, also „nur“ die Grobstrukturen. Das schlussendliche, beschlussreife Konzept soll bis zum kommenden Herbst der Synode vorgelegt werden. So können sich aber schon vorher die Kirchenkreise auf die Umstrukturierung vorbereiten. Sie werden nämlich nach dem Gesetz diejenigen sein, die die von der Synode zugewiesene Maximalpfarrstellengröße im gesamten Kirchenbereich auf die einzelnen Gemeinden verteilen darf bzw. muss. Außerdem gab es noch einige Anpassungen von Rechtsvorschriften, damit das Erprobungsgesetz in Kraft treten kann.

Tagungshäuser Ahlhorn und Rastede

Für viel Aufsehen hat außerdem die Diskussion zu der Weiterführung der Tagungshäuser in Ahlhorn (besonders von Jugendgruppen und Schulklassen genutzt) und Rastede (Tagungszentrum mit besonderem Schwerpunkt Erwachsenenbildung) gesorgt.

Die Synode hat als Grundziel, bei den Tagungshäusern 300.000€ ab dem Jahr 2025 einzusparen. In einem Gutachten einer Beraterfirma wurde ermittelt, dass diese Einsparung weder möglich ist, wenn beide Tagungshäuser weiter unter der Trägerschaft der Kirche bleiben, noch, wenn nur das Blockhaus Ahlhorn weitergeführt wird. Dementsprechend hat auch der Oberkirchenrat eine Empfehlung gegeben, sich aus der Trägerschaft des Blockhaus Ahlhorn zurückzuziehen.

Es folgten wie erwartet lange und emotional aufgeladene Diskussionen der Synodalen, auch mit der Frage, ob es nicht zu unserem lutherischen Selbstverständnis gehöre, besonders bei Bildungseinrichtungen nicht zu sparen. Zusätzlich waren Mitarbeiter der Tagungshäuser und der evangelischen Jugend anwesend, die ihren Unmut zu der Empfehlung kundtaten. Besonders die Jugendsynodalen und anwesenden Jugendlichen, die auch im vorherigen Jahr während der Synode protestierten, fühlten sich nicht gehört und ernst genommen.

Schlussendlich konnte die von Bischof Adomeit Forderung, jetzt zu entscheiden, nicht umgesetzt werden. Die Synode vertagte das Thema, weil ihr noch Konzepte zur möglichen Weiterführung fehlten. Allerdings beschloss die Synode stattdessen folgendes:

  1. Der OKR soll prüfen, ob das Blockhaus Ahlhorn unter einer anderen Trägerschaft (außerkirchlich oder durch eine andere Landeskirche) weitergeführt werden kann mit der Sicherstellung, dass das Blockhaus und die Kirche St. Petrus zu den Fischteichen weiterhin erhalten bleibt.

  2. Der OKR soll sich neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen überlegen, damit eine eigene Trägerschaft erhalten bleiben kann.

Zur Erklärung und Klarstellung:

Die Synode hat so faktisch beschlossen, dass Veränderungen beim Blockhaus Ahlhorn getroffen werden und nicht beim Tagungshaus Rastede. Außerdem hat der OKR und die Synode auch immer wieder klar gemacht, dass ein Rückzug aus der Trägerschaft nicht unbedingt die Schließung des Blockhauses bedeutet. Ein anderer, außerkirchlicher Träger würde vor allem für die Mitarbeiter eine Veränderung bedeuten, weil die tarifliche Bezahlung sich vermutlich verändern würde – die Lohnkosten, die bis 2030 auch noch erheblich steigen werden, machen schließlich einen Großteil der Investitionen aus.

Eine endgültige Entscheidung können wir so allerdings auch erst zur nächsten Herbstsynode erwarten.

Lena Busemann

Interseth.de & Theologiestudierende.de

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