Dieser Bericht beschränkt sich auf die für uns Studierende relevanten Informationen.
Es wurde von der Gemeindekirchenratswahl am 11.03.2018 berichtet, die Wahlbeteiligung lag bei 11,41% und sank damit im Vergleich zu 2012 um 2,8 Prozentpunkte. Zum ersten Mal durften Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren wählen, dies haben über 1000 Jugendliche unter 16 in Anspruch genommen. Diskutiert wurde, ob sich der Aufwand bei so einer geringen Wahlbeteiligung überhaupt noch lohnt, bis zur nächsten GKR Wahl sollen neue Konzepte einer Wahldurchführung erarbeitet werden.
Oberkirchenrätin Lenk hat einen Rahmenpfarrstellenplan vorgestellt, der die Reduzierung der Pfarrstellen bis 2030 auf 173 vorsieht. Diskutiert wurde, wie das Verhältnis zwischen Gemeindepfarrstellen und Funktionspfarrstellen in Zukunft sein soll. Der Vorschlag des OKR ist, die Kirchenkreise selber über die Verteilung von Funktionspfarrstellen (z.B. Klinikseelsorge, Seemannsmission…) nach einer bestimmten Quote entscheiden zu lassen. Um die Zahl von 173 Pfarrer*innen bis 2030 zu erreichen, müssen jedes Jahr 6-7 Vikar*innen gefunden werden. Denn bis 2030 werden weniger als 100 Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst sein. Zwischen 2012 und 2017 konnten 28 Pfarrer*innen aus anderen Landeskirchen gewonnen werden, 17 Personen haben den Probedienst angetreten und 51 Pfarrer*innen sind der Kirche durch Wechsel oder Ruhestand verloren gegangen. Die meisten Bewerbungen aus anderen Landeskirchen erfolgen auf Stellen, die Gemeindearbeit und außergemeindliche Arbeit miteinander verknüpfen.
Oberkirchenrat Adomeit stellte den sogenannten Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung vor, in dem alle Kostenstellen des gesamtkirchlichen Haushaltes aufgelistet sind, mit geschätztem Einsparvolumen und Begründung. Die Synode hat beschlossen, auf der Grundlage des Maßnahmenkatalogs, bis 2030, 124 Millionen Euro einzusparen, um einen stabilen Haushalt und Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können. Das Haushaltsdefizit wird 2030 circa 131 Millionen Euro betragen.Besonders über die Eingliederung der Akademie in andere Bildungsstätten wurde kontrovers diskutiert. Bis zur Synode im Herbst soll erarbeitet werden, wie in der Verwaltung gespart werden kann. Außerdem sollen Konzepte für den weiteren Umgang mit den Tagungshäusern Ahlhorn und Rastede vorgelegt werden. Die nächste Synode wird außerordentlich am 22. September stattfinden, auf ihr wird unser nächster Bischof/ unsere nächste Bischöfin gewählt.